Stefan Weichsrer von Harthausen bekundet, dass Abt Hartung von St. Emmeram ihm auf den 1 1/2 Huben in [Ober-?]Harthausen, die zuvor Konrad Orndl innegehabt hat, Erbrecht gegen die damit verbundenen Dienste und Abgaben verliehen hat. S: Hans Etelkofer, Unterrichter von Straubing