Verordnung: Die Hessische Geschichte soll erfasst werden. Dazu ist es notwendig, dass die Pfarrer und Beamten die alten und auch die neuen Namen von Gebäuden und anderen dazugehörigen Dingen, auch alte und neue Namen von Städten, Dörfern, Wäldern, Flüssen, Feldern und Wegen sowie auch den Weg der darum liegenden Städte und Klöster beschreiben