Bogislaw IV., Herzog von Pommern (dux Slavorum ac Cassubie), weist alle Vasallen, Vögte und Ratsherren darauf hin, dass er das Getreide der Reinfelder Mönche, als deren eigenes Produkt und nicht zum Handel ausgeführt, frei und sicher geleitet und dass die Reinfelder Mönche die Zoll- und Abgabenfreiheit für ihre Produkte schon von seinen Vorfahren erhalten haben, wie den Ratsherren von Demmin und Anklam [Tanglim] u.a. bekannt ist. Gegeben Demmin 1294 feria secunda post dominicam Cantate domino canticum novum etc.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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