Ambrosius Schwimmer aus Baltmannsweiler, wegen einer strafbaren Handlung zu Vaihingen gef., vom Amtmann peinlich angeklagt und vom Stadtgericht dazu verurteilt, daß ihn der Nachrichter an den Pranger stellen u. von einem Tor zum andern mit Ruten "streichen" solle, gelobt nach Vollzug dieser Leibesstrafe eidlich, unverzüglich über den Lech zu ziehen und ohne Erlaubnis des Landesherrn zeitlebens nicht mehr herüberzukommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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