Schreiben des Tübinger Vogts an Bürgermeister und Rat zu Reuttlingen
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3928
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Strumpfstricker
1730 November 16
Regest: Sämtliche Landmeister des Strumpfstricker-Handwerks haben sich bei dem Vogt beschwert, dass die Strumpfstricker-Meister von Reuttlingen etliche Jahre her sich unbefugt angemasst haben, an hiesigen Jahrmärkten des Freitags noch feil zu haben und dadurch ihnen ihre Nahrung ziemlich zu benehmen, weil sie zumal geringe Ware machten und also auch desto wohlfeiler geben könnten. Beim Nachschlagen der Akten hat sich ergeben, dass den Reuttlinger Strumpfstrickern, seitdem sie sich von der Tübinger Hauptlade losgerissen haben, das Feilhaben an dem Jahrmarkts-Freitag nimmer gestattet worden ist, bis seit etlichen wenigen Jahren dieselben sich des Feilhabens am Freitag wieder bedient haben unter dem Vorwand, dass der Tübinger Strumpfstricker Hohnacker auch einmal, wozu er jedoch von ihnen überredet worden ist, des andern Tags zu Reuttlingen feil gehabt habe. Jedoch weder er noch die andern Landmeister verlangen dies in Zukunft zu tun. Sie können andererseits auch nicht mehr gestatten, dass die Reuttlinger Strumpfstricker sich in Tübingen des Freitags bedienen. Sie wollen aber aus guter Nachbarschaft geschehen lassen, dass dieselben auch künftig den Dienstag und Mittwoch ungehindert gebrauchen, wie man auch auf Intercession (= Fürsprache) des Reuttlinger Rats den Strumpfstricker-Meister Conrad Ziegler aus besonderem Mitleid wieder feilhaben lässt.
Der Rat möge dies den sämtlichen Reuttlinger Strumpfstrickern heute noch zu wissen tun, damit sie nicht morgen herüberkommen und sich vergebliche Unkosten machen.
Württ. Rat, Hofgerichtsassessor und Vogt zu Tübingen Frid. Henric. Georgy, Lt.
Der Rat möge dies den sämtlichen Reuttlinger Strumpfstrickern heute noch zu wissen tun, damit sie nicht morgen herüberkommen und sich vergebliche Unkosten machen.
Württ. Rat, Hofgerichtsassessor und Vogt zu Tübingen Frid. Henric. Georgy, Lt.
Beschreibstoff: Pap.
Archivale
Ausstellungsort: Tübingen
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): auf der Rückseite Siegel
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ