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König Maximilian I. verschreibt mit Zustimmung der Kurfürsten die gewöhnliche Stadtsteuer der Reichsstadt Kempten an seinen Sekretär Gabriel Vogt für dessen treue Dienste. Die Stadtsteuer beläuft sich auf 225 Pfund Heller nach Kemptener Währung und ist von der Stadt jährlich zu St. Martin an die Kammer des Königs und Reichs zu entrichten. Sie soll nun jährlich zu St. Martin von Gabriel Vogt zu dessen Lebzeiten oder seinem Anwalt gegen Quittung empfangen werden und darf von diesem ohne Widerspruch des Königs wie ein Eigengut verwendet werden. Maximilian gebietet Bürgermeister und Rat von Kempten, fortan die Stadtsteuer gemäß dieser Verschreibung an Gabriel zu entrichten. Dessen Quittung ist genauso gültig, als ob sie vom König selbst ausgegangen wäre. Maximilian verspricht, diese Zuschreibung nicht zu widerrufen, sondern die Stadtsteuer bei Gabriel zu belassen und ihn dabei zu handhaben. Zukünftige Verschreibungen, die dieser Zustellung zuwiderlaufen, sollen wirkungslos sein. Maximilian befiehlt den Untertanen des Reichs, den Sekretär bei dieser Zustellung bleiben zu lassen und zu handhaben, zu schützen und zu schirmen, wenn ihnen die Gnade des Reichs lieb ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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