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Ausschreiben: Wie mit der kurhessischen Regierung vereinbart, sollen zur Zeugenaussage die Untertanen beider Staaten wechselseitig gemäß Reskript vom 16. August 1837 sistiert werden
Ausschreiben: Wie mit der kurhessischen Regierung vereinbart, sollen zur Zeugenaussage die Untertanen beider Staaten wechselseitig gemäß Reskript vom 16. August 1837 sistiert werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> C Verhältnis zum Reich und zu anderen Ländern >> C.2 Beziehungen zu anderen Ländern und Territorien, Gesandtschaften
Gießen, 1839 Februar 12
Sachakte
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