Der Kläger erklärt, nach dem kinderlosen Tod der Tochter Anna des Ehepaares Maria von dem Bongart und Otto von Bylandt hätten Ottos Erben nicht nur dessen, sondern auch Marias Besitz an sich genommen, obwohl im Ehevertrag der Rückfall ihres Besitzes in ihre Familie festgelegt worden sei. Die Klage ist auf Anerkennung des Klägers als Marias Erbe und Herausgabe ihres Besitzes gerichtet. Nach Vorlage des letzten Aktenstückes weitere Verhandlung am RKG mit zahlreichen mündlichen Anträgen.
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Der Kläger erklärt, nach dem kinderlosen Tod der Tochter Anna des Ehepaares Maria von dem Bongart und Otto von Bylandt hätten Ottos Erben nicht nur dessen, sondern auch Marias Besitz an sich genommen, obwohl im Ehevertrag der Rückfall ihres Besitzes in ihre Familie festgelegt worden sei. Die Klage ist auf Anerkennung des Klägers als Marias Erbe und Herausgabe ihres Besitzes gerichtet. Nach Vorlage des letzten Aktenstückes weitere Verhandlung am RKG mit zahlreichen mündlichen Anträgen.
AA 0627, 637 - B 1626/5197
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1772-1793 (1553-1776)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Hugo Heinrich Ferdinand Frhr. von dem Bongart zu Paffendorf; dann seine Witwe Maria Josina [Carolina Antonetta] geb. Freiin von Hochsteden Beklagter: Gebrüder Grafen von Bylandt zu Palsterkamp Karl, wohnhaft zu Nimwegen; F[riedrich] C[hristoph Christian] W[ilhelm] L[udwig] und J[akob] C[hristoph] Otto und Karl Kaspar Frhr. von Bylandt zu Rheydt Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich [1763] 1772 Prokuratoren (Bekl.): für die Grafen v. Bylandt: Dr. Philipp Jakob Rasor 1772 - Subst.: Lic. Johann Friedrich Lang Prozeßart: Citationis ad videndum Ferdinandeum Hugonem liberum baronem de Bongard declarari pro haerede Mariae de Biland natae de Bongard ... Instanzen: RKG 1772-1793 (1553-1776) Beweismittel: Heiratsvertrag zwischen Otto von Bylandt zu Rheydt, und Maria von dem Bongart, 1553 (58-64). Stammbaum der beiden Parteien (bei Bylandt nur die frhrl. Familie) (65). Befehl der jül.- berg. Regierung in Sachen Bongart zu Paffendorf ./. Bylandt zu Rheydt, 1772: Bongart soll von seiner freventl. Evokation Abstand nehmen bei Strafe von 600 Rtlr. (119). Vergleich Otto Rolman Friedrichs von Bylandt zu Palsterkamp mit der Witwe Arnold Christophs von Bylandt, betr. die Herrschaft Rheydt, 1732 (126-129, 130-133). Vom RKG 1733 konfirmierter Vergleich zwischen Otto [Rolmann Friedrich] von Bylandt zu Rheydt und Anna Maria Theresia von Bylandt zu Rheydt, 1773 (104-109, 135-141). Akten des jül.-berg. Hofgerichtsprozesses in Sachen Johann Bernhard von dem Bongart zu Wijnandsrade und Paffendorf ./. Rolman von Bylandt zu Rheydt, 1645-1646 [153-158]. Beschreibung: 4 cm, 167 Bl., geb.; Q 1 - 25, es fehlt Q 4; Q 17 franz. mit deutscher Übersetzung. Vgl. RKG 479 (B 1184/4203).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:40 MESZ
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