Der Kläger erklärt, nach dem kinderlosen Tod der Tochter Anna des Ehepaares Maria von dem Bongart und Otto von Bylandt hätten Ottos Erben nicht nur dessen, sondern auch Marias Besitz an sich genommen, obwohl im Ehevertrag der Rückfall ihres Besitzes in ihre Familie festgelegt worden sei. Die Klage ist auf Anerkennung des Klägers als Marias Erbe und Herausgabe ihres Besitzes gerichtet. Nach Vorlage des letzten Aktenstückes weitere Verhandlung am RKG mit zahlreichen mündlichen Anträgen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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