Unterlagen, Stellungnahmen und Gutachten aus den Akten der Kanzlei Gleiss Lutz, darunter zu den Themen Aktienkaufpreis, Parlamentsvorbehalt und Abwicklung der Transaktion
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/76 Bü 217
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/76 Politisches Archiv von Ulrich Müller, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und Umwelt- und Verkehrsminister, *1944
Politisches Archiv von Ulrich Müller, Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg und Umwelt- und Verkehrsminister, *1944 >> Landtagsabgeordneter; Parlamentarische Arbeit >> Untersuchungsausschuss "EnBW-Deal" (Vorsitz)
2010; (2012)
Enthält: Zusammenfassende Zusammenstellung des Beweismaterials in Tabellenform, mit Zitaten, Daten und Akteuren, o.V.; Konvolut mit Beweismaterial aus den Akten der Kanzlei Gleiss Lutz: Interne E-Mail-Korrespondenzen zwischen Dirk Notheis, Christian Cascante, Kai Tschoeke, Helmut Rau, Dirk Metz, Heiko Kusche, Stefan Mappus, Pierre Chabert, Clemens Weideman, Thomas Krappel, Andreas Wölfle, Jochen Tyrolt u.a.; Vermerke und Gutachten aus den Akten von Lutz Gleiss: Vermerk für den Ministerpräsidenten: Voraussetzungen für den Erwerb von Anteilen an einer AG (Daimler) durch das Land, 30. November 2010; Vermerk: Telefonkonferenz am 29. November 2010; Präsentation von Gleiss Lutz: Project Olympia, 29. November 2010; Memo von Clemens Weidemann und Thomas Krappel: Erwerb [Erörterung der verfassungsrechtlichen Frage], 29. November 2010; Vermerk: Telefonkonferenz am 26. November 2010: Zeitplan und Preisvorstellungen; Unterlagen der Landesbank Baden-Württemberg: Institutional Equity Research: Company Flash EnBW (Stand: 1. Dezember 2010); Rechtliche Stellungnahme von Clemens Weidemann und Thomas Krappel zu der Frage, ob die Verpflichtung des Landes Baden-Württemberg aus § 7 Abs. 8 des Aktienkaufvertrages vom 6. Dezember 2010 mit EdF unter Art. 79,81 KV (Notbewilligungsrecht des Finanzministers) fällt oder ob eine gesetzliche Ermächtigung gem. Art. 84 LV notwendig war, Dezember 2010; Rechtliche Stellungnahme von Prof. Dr. Rupert Scholz und Clemens Weidemann zu der Frage, ob die Verpflichtung des Landes Baden-Württemberg aus § 7 Abs. 8 des Aktienkaufvertrages vom 6. Dezember 2010 mit EdF unter Art. 79,81 KV (Notbewilligungsrecht des Finanzministers) fällt oder ob eine gesetzliche Ermächtigung gem. Art. 84 LV notwendig war, 15. Dezember 2010; Unterlagen von Morgan Stanley: Valuation Materials, 5. Dezember 2010
1,5 cm
Akten
Chabert, Pierre-Yves; Rechtsanwalt
Kusche, Heiko; Regierungssprecher
Tschöke, Kai; Manager
Tyrolt, Jochen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ
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- Politische Nachlässe (Tektonik)
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- Landtagsabgeordneter; Parlamentarische Arbeit (Gliederung)
- Untersuchungsausschuss "EnBW-Deal" (Vorsitz) (Gliederung)