König Arnulf bestätigt die Privilegien der Klöster Corvey, dem Abt Bowo vorstehe und Herford, dem die Äbtissin Hedwig (Hathuwi) vorstehe, mit dem Bemerken, dass insbesondere die Äbte in den Krieg zu ziehen nicht verpflichtet seien, sondern den Bestimmungen seiner Vorgänger gemäß alle edlen Vasallen bei sich im Vaterland frei von Kriegsdiensten behalten, dagegen aber die Leute niederen Standes zu den für den königlichen Dienst nötigen Botengängen bestimmen sollen. Außerdem aber dürfen die Bischöfe bei ihren Rundreisen in den corveyischen Kirchen nur die von Anfang an festgesetzten Mansionatica fordern; auch sollen die Novalzehnten nur an der Pforte des Klosters zum Zweck der Beherbergung und Beköstigung von Pilgern und Gästen niedergelegt und die Mönche nicht gezwungen seien, sie irgend wo anders hin (insbesondere nicht an die Bischöfe von Osnabrück) zu entrichten. Zugleich werden die Klöster dem Wohlwollen der Bischöfe, in deren Diözese dieselben oder ihre Güter liegen, empfohlen und diese angewiesen, wenn sie glauben von den Klöstern in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein, dies dem König und den Synoden zur Entscheidung vorzulegen. Endlich schenkt der König an Corvey noch den Fischfang in "Methriki" und in den benachbarten Orten mit den dazugehörigen eigenen Leuten, ganz so wie dies vorher Norbert vom König zu Lehen hatte. Data III idus decemb. anno incarnationis domini DCCCLXXXVII, indictione VI, anno primo ragni domni Arnolfi piissimi regis.