Wilhelm III., Herzog von Sachsen, schließt einen gütlichen Vertrag mit genannten Mitgliedern der Familie Vitzthum, gemäß dem er diese, wenn sie ihre Fehden und Ansprüche gegen ihn fallen lassen, mit einem Jahrgeld von 1000 Rheinischen Gulden so lange einer von ihnen am Leben ist, in seine Dienste nimmt und Hans Vitzthum, Bernhards Sohn, gegen Urfehde aus dem Gefängnis entlässt.- Genannte Mitglieder der Familie Vitzthum: Bernhard, Ritter, und dessen Söhne Hans und Bernhard; die Ritter Cristoffel, Georg (Jorge), Busse und Felix, Gebrüder, Söhne des verstorbenen Apel; Dietrich (Ditterich) und Wenzel, Gebrüder, Söhne des verstorbenen Busse.

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Sächsisches Staatsarchiv
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