Kaufvertrag a.) vom 30.11.1935 mit Paul Martin Steglich über das Flurstück 270c und eine Fläche des Flurstücks Nr. 270a des Flurbuchs für Langenwolmsdorf. b.) Auflassungsniederschrift vom 06.02.1936 mit Paul Martin Steglich. Übertragung des Flurstücks Nr. 270c mit dem dazugehörigen Teil des Flurstücks 278a und 267c an die Herren Steglich und Tünnermeyer und Eintragung verschiedener Grundstücke im Grundbuch für Langenwolmsdorf. c.) zwei Eintragsbekanntmachungen (Gruppenverzeichnung von Nr.26384a bis 26384c).

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Sächsisches Staatsarchiv
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