Der Dekan von St. Johann in Mainz, Richter und Prokurator des Petersstifts vor Mainz, weist den Pfarrer zu Mosbach an, die Gemeinde Mosbach solle das Petersstift nicht länger am Besitz der Weinberge in der Mosbacher Gemarkung hindern, die dem Stift von + Elsa von Neubamberg (de Nuwinbeymburg), Magd (famula) des Konrad Spießheimer, Vikar zu St. Peter, übergeben worden waren; gegebenenfalls hätten sonst die Gemeinde und die diese Sache betreibenden Eheleute Wilhelm und Dyne genannt Neyser von Wiesbaden vor seinem Gericht in Mainz zu erscheinen. Keine Siegelankündigung.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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