Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem alten Apel von Buche...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1361-1370
1364 Juni 25
Ausfertigung, Pergament (beschädigt), zwei angehängte Siegel (fehlen)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis gebuert dryzenhundert jar in dem vier und sechzigistin iare an Dinstage nach sent Johans tage des Teuffers als er geborn wart
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem alten Apel von Buchenau (Buechinouwe) und seinen Erben sowie Apels Neffen Hermann und Gottschalk von Buchenau und deren Erben die Burg Fürsteneck mit dem dortigen Amt und Gericht mit allen Rechten, Einkünften und allem Zubehör auf Wiederkauf verkauft hat. Des Weiteren verkauft er einen jährlichen Zins von 40 Schilling Tournosen guter Hersfelder Währung aus der Stadtbede in Hünfeld, jährlich an St. Martin [November 11] zu zahlen. Die Burg Fürsteneck mit Zubehör und die Stadtbede verkauft Heinrich für 2000 Schilling guter Tournosen und 1000 Pfund Heller guter Fuldaer Währung. Dieses Geld hat er bis auf 300 Pfund Heller bereits erhalten, die die von Buchenau für die bauliche Instandhaltung in Fürsteneck investieren sollen. Ausgenommen von diesem Kauf sind das Patronatsrecht, die Mannschaft und das Mannlehen in Fürsteneck. Burgleute und Burgbewohner sollen sowohl dem Abt und Kloster als auch den von Buchenau huldigen. Der Wiederkauf kann jederzeit stattfinden, muss aber ein Vierteljahr vorher vom Abt angekündigt werden. Für die 2000 Tournosen können auch Gulden, Silbertournosen oder alte Heller guter Hersfelder Währung gegeben werden. Die von Buchenau haben gegen den Wiederkauf keine Widerspruchsmöglichkeit. Auch die von Buchenau können mit einem Vorlauf von einem Vierteljahr das Geschäft rückabwickeln. Der Wiederkauf muss in Buchenau oder in Hersfeld getätigt werden. Fürsteneck soll dem Abt und Kloster Offenhaus sein, außer gegen die von Buchenau selbst. Sollte der Abt in der Burg sein, kann er einen eigenen Hauptmann benennen; entsteht den von Buchenau dadurch ein Schaden oder geht die Burg ganz verloren, muss der Abt dafür aufkommen. Sollte die Burg durch Verschulden der von Buchenau verloren gehen, wollen der Abt und die von Buchenau gemeinsam die Burg zurückgewinnen. Unabhängig vom Verschulden eines potentiellen Verlustes der Burg sichern sich beide Parteien Unterstützung zur Wiederbeschaffung der verloren gegangenen Burg zu. Güter und Einkünfte dieses Rechtsgeschäfts, die von den von Buchenau verkauft oder verpfändet werden, können von diesen an Stelle des Abts zurückgekauft oder eingelöst werden. Davon ausgenommen sind Güter und Einkünfte, die dem Dekan oder Konvent des Klosters Frauenberg bei Fulda vom Abt verkauft wurden. Mit dem Rechtsgeschäft entsteht ein Lehnsverhältnis zwischen beiden Parteien. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Heinrich [von Kranlucken] mit dem Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda dem alten Apel von Buchenau (Buechinouwe) und seinen Erben sowie Apels Neffen Hermann und Gottschalk von Buchenau und deren Erben die Burg Fürsteneck mit dem dortigen Amt und Gericht mit allen Rechten, Einkünften und allem Zubehör auf Wiederkauf verkauft hat. Des Weiteren verkauft er einen jährlichen Zins von 40 Schilling Tournosen guter Hersfelder Währung aus der Stadtbede in Hünfeld, jährlich an St. Martin [November 11] zu zahlen. Die Burg Fürsteneck mit Zubehör und die Stadtbede verkauft Heinrich für 2000 Schilling guter Tournosen und 1000 Pfund Heller guter Fuldaer Währung. Dieses Geld hat er bis auf 300 Pfund Heller bereits erhalten, die die von Buchenau für die bauliche Instandhaltung in Fürsteneck investieren sollen. Ausgenommen von diesem Kauf sind das Patronatsrecht, die Mannschaft und das Mannlehen in Fürsteneck. Burgleute und Burgbewohner sollen sowohl dem Abt und Kloster als auch den von Buchenau huldigen. Der Wiederkauf kann jederzeit stattfinden, muss aber ein Vierteljahr vorher vom Abt angekündigt werden. Für die 2000 Tournosen können auch Gulden, Silbertournosen oder alte Heller guter Hersfelder Währung gegeben werden. Die von Buchenau haben gegen den Wiederkauf keine Widerspruchsmöglichkeit. Auch die von Buchenau können mit einem Vorlauf von einem Vierteljahr das Geschäft rückabwickeln. Der Wiederkauf muss in Buchenau oder in Hersfeld getätigt werden. Fürsteneck soll dem Abt und Kloster Offenhaus sein, außer gegen die von Buchenau selbst. Sollte der Abt in der Burg sein, kann er einen eigenen Hauptmann benennen; entsteht den von Buchenau dadurch ein Schaden oder geht die Burg ganz verloren, muss der Abt dafür aufkommen. Sollte die Burg durch Verschulden der von Buchenau verloren gehen, wollen der Abt und die von Buchenau gemeinsam die Burg zurückgewinnen. Unabhängig vom Verschulden eines potentiellen Verlustes der Burg sichern sich beide Parteien Unterstützung zur Wiederbeschaffung der verloren gegangenen Burg zu. Güter und Einkünfte dieses Rechtsgeschäfts, die von den von Buchenau verkauft oder verpfändet werden, können von diesen an Stelle des Abts zurückgekauft oder eingelöst werden. Davon ausgenommen sind Güter und Einkünfte, die dem Dekan oder Konvent des Klosters Frauenberg bei Fulda vom Abt verkauft wurden. Mit dem Rechtsgeschäft entsteht ein Lehnsverhältnis zwischen beiden Parteien. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Heinrich [von Kranlucken] mit dem Konvent von Fulda]
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dekan Dietrich mit dem Konvent von Fulda]
Die Rückkaufbedinungen sind aufgrund eines Lochs in der Mitte des Pergaments nicht ganz eindeutig zu rekonstruieren. Vermutlich besteht ein Geleitrecht von einer Meile um Fürsteneck, Buchenau und Hersfeld, sollte der Abt sich zu diesem Zeitpunkt nicht in einer Fehde befinden.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:14 MESZ
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