Landvogteien
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Behörden der Übergangszeit um 1803-um 1817 >> Bezirksbehörden
Überlieferungsgeschichte
König Friedrich I. teilte 1806 nach dem Vorbild des französischen Präfektursystems das Land in zwölf 12 Kreise, die eine jeweils gleiche Anzahl von Oberämtern als lokale Verwaltungsbezirke zusammenfassten. An der Spitze der Kreise stand ein adeliger Kreishauptmann, der die Oberaufsicht über die innere Verwaltung seines Amtsbereichs führte, aber im Wesentlichen nur als Verbindungsinstanz ('Briefträger') zwischen der obersten Verwaltungsebene (Regierung) und der Lokalverwaltung (Oberämtern) fungierte. 1810 wurden die Kreise in zwölf Landvogteien mit einem geographisch leicht veränderten Zuschnitt umgewandelt. An die Stelle des Kreishauptmanns trat ein Landvogt mit ähnlichen Kompetenzen. Dem Kreishauptmann bzw. Landvogt waren ein Kreissteuerrat, der das Rechnungswesen der Ämter und Amtspflegen und die kommunalen Finanzen beaufsichtigte, und ein Kriminalrat, der die Aufsicht über die Gefängnisse führte, beigegeben. Unterstellt waren ihm weiterhin ein Landvogteiarzt und ein Wegeinspektor; für je zwei Kreise wurden ein Landbaumeister und ein Landbaukontrolleur bestellt. Die Landvogteien wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1818 aufgehoben. Als Mittelinstanz traten an ihre Stelle vier wesentlich leistungsfähigere Kreisregierungen.
König Friedrich I. teilte 1806 nach dem Vorbild des französischen Präfektursystems das Land in zwölf 12 Kreise, die eine jeweils gleiche Anzahl von Oberämtern als lokale Verwaltungsbezirke zusammenfassten. An der Spitze der Kreise stand ein adeliger Kreishauptmann, der die Oberaufsicht über die innere Verwaltung seines Amtsbereichs führte, aber im Wesentlichen nur als Verbindungsinstanz ('Briefträger') zwischen der obersten Verwaltungsebene (Regierung) und der Lokalverwaltung (Oberämtern) fungierte. 1810 wurden die Kreise in zwölf Landvogteien mit einem geographisch leicht veränderten Zuschnitt umgewandelt. An die Stelle des Kreishauptmanns trat ein Landvogt mit ähnlichen Kompetenzen. Dem Kreishauptmann bzw. Landvogt waren ein Kreissteuerrat, der das Rechnungswesen der Ämter und Amtspflegen und die kommunalen Finanzen beaufsichtigte, und ein Kriminalrat, der die Aufsicht über die Gefängnisse führte, beigegeben. Unterstellt waren ihm weiterhin ein Landvogteiarzt und ein Wegeinspektor; für je zwei Kreise wurden ein Landbaumeister und ein Landbaukontrolleur bestellt. Die Landvogteien wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1818 aufgehoben. Als Mittelinstanz traten an ihre Stelle vier wesentlich leistungsfähigere Kreisregierungen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ