Papst Honorius III. erteilt dem Abt von Citeaux und allen übrigen Äbten und Brüdern des Zisterzienserordens das Privileg, dass kein päpstlicher Legat ohne speziellen Auftrag des Papsts gegen sie Exkommunikation, Suspension und Interdikt verhängen darf [für Salem]. Cum ordinis vestri

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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