Belgische Föderation und das Herzogtum Bremen
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KA Kle P1, 4
P1 - Kartensammlung Kreisarchiv
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ca. 1690
Nordwesten Europas mit Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Nordfrankreich und Teilen Deutschlands: Foederatum Belgium nec non Ducatus Bremensis, ac etiam pars fluminis albis peraccurate correcta auctore Carolo Allard Cum Privilegio ordinum Hollandiae et Westfrisiae
Carolo Allard
Papier, kolorierter Kupferstich
Archivale
Nordwesten Europas mit Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Nordfrankreich und Teilen Deutschlands
Allard, Carolus
Belgien
Niederlande
Bremen, Herzogtum
Geldern, Herzogtum
Kleve, Herzogtum
Schenkenschanz
Kleve
Griethausen
Emmerich
Rees
Meer
Graff
Goch
Weeze
Uedem
Kervenheim
Kevelaer
Wetten
Veert
Pont
Geldern
Straelen
Wachtendonk
Rheurdt
Grenze
Flusslauf
Waldgebiet
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:42 MEZ