Bischof Eberhard von Münster bekundet, daß der Ritter Gerhard von Barnsfeld (Bermetvelt) und sein Sohn Johannes, Knappe, ihm das von ihm lehnrührige Gericht (iudicium seu iurisdictio) im Dorf oder Kirchspiel (villa seu parrochia) Gescher (Geyschere) für bezahlte 50 Mark münsterischer Pfennig verpfändet haben. Wiederlöse in der Woche nach Lichtmeß. Siegelankündigung des Ausstellers. feria sexta post dies cinerum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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