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Verordnung: Es wird darauf hingewiesen, dass es Akzessisten, die bei Hofgerichtsadvokaten zur Weiterbildung arbeiten, nicht erlaubt ist, selbständig im Namen dieser Advokaten Geschäfte verschiedener Art zu besorgen
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Verordnung: Es wird darauf hingewiesen, dass es Akzessisten, die bei Hofgerichtsadvokaten zur Weiterbildung arbeiten, nicht erlaubt ist, selbständig im Namen dieser Advokaten Geschäfte verschiedener Art zu besorgen
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.5 Advokaten, Notare, Richter, Schöffen, Scharfrichter
Darmstadt, 1850 November 6
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