Georg Müller aus Unterriexingen ("Riexingen"), seßhaft zu Knittlingen, zu Maulbronn gef., weil er ein Mandat Herzog Ulrichs von Württemberg über das Waffentragen verletzt, auf die Mahnung des Maulbronner Obervogts Ulrich von Flehingen dreimal auf dem Feld mit Schießen gedroht und einen Knecht, der ihn einfangen sollte, bedroht hatte, und schließlich außer Landes geflohen war, jedoch in Anbetracht seiner Jugend und auf Fürbitten seiner Ehefrau und anderer auf künftiges Wohlverhalten hin wieder freigel., verspricht eidlich, böse Gesellschaft zu meiden, der Obrigkeit zu gehorchen, ein Jahr lang ohne Erlaubnis keine offene Zeche zu besuchen und außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffe zu tragen, nicht mehr um Geld zu spielen und seine kranke Frau nicht mehr zu beschimpfen und zu schlagen, und schwört U.