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Graf Johann zu Sayn, Herr zu Homburg bekennt, da ihn Gerhard Rembold, sein Vogt zu Rheinburg, früher zu den 5000 Goldgulden nebst Jahrrente, die er für Reinhard von Bullych aufgerichtet, 690 Goldgulden gelehnt habe laut Briefs, wonach er sich von der Schatzung und anderen Gefällen zu Rheinbach selbst wieder bezahlt machen solle; so habe ihm derselbe außerdem 200 Goldgulden zu dem Geld geliehen, welche er Johann Waldbott bezahlt habe, und verspreche, ihm solche 200 Gulden von jenem seinem Kassenbestand unverzüglich zurück zu zahlen. Falls aber so viel nicht vorhanden sei, so befehle er seinem Zöllner Rembold zu Rheinbach seine Früchte daselbst, Korn und Hafer zu verkaufen und Gerhard davon zu bezahlen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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