Erzbischof Jakob von Trier bestellt Wilhelm von Staffel d.J. zu einem erblichen Amtmann zu Niederlahnstein und Fachbach und verspricht, dieses Amt in der Familie von Staffel zu lassen, so lange er die bei Wilhelm von Staffel, dem Vater des Wilhelm d.J., und dem Dietrich von Staffel, Bruder des Wilhelm d.Ä., kontrahierte Schuld von 300 Gulden noch nicht zurückgezahlt hat.

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