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Lux Widmann, B. zu Waiblingen, wegen verdächtiger Reden daselbst gef., jedoch auf sein u. seiner Freundschaft Bitten wieder freigel., schwört U.u. gelobt eidlich,sich auf Mahnung an dem Ort zu stellen, wohin er beschieden würde, auch keine Wehr mehr zu tragen und offene Zechen und Gesellschaften zu meiden, und bürgt für die Einhaltung dieser Artikel mit seinm gesamten Hab und Gut.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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