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Der Frankfurter Bg. Bechthold v. Heegheim bekundet, dass das Kloster Engelthal ihm und seinem Sohn 2 Pfründen mit der Maßgabe übertragen habe, das...
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Frankfurter Bg. Bechthold v. Heegheim bekundet, dass das Kloster Engelthal ihm und seinem Sohn 2 Pfründen mit der Maßgabe übertragen habe, dass sein Sohn im Kloster wohnen solle und sie jährlich 2 graue Röcke erhalten sollen. Dafür solle das Kloster seinen gesamten Besitz erhalten mit der Maßgabe, dass sein 'Heegheim' genannter Hof zu Frankfurt für eine Korngülte verkauft werden solle - Zeugen: Hanemann v. Holzhausen, Jakob Knoblauch, Gipel v. Holzhausen, Dimar v. Lichtenstein, Heinrich Weiß, Konrad v. Glauburg, Schöffen zu Frankfurt
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bürgermeister, Schöffen und Rat zu Frankfurt (Stadtsiegel)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: C 1 Nr. 52 Bl. 43-44v; F 24 B Nr. 13 S. 379-383 - Abschrift des 18. Jahrhunderts