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Verordnung betreffend die Fronden zum Transport von Briefen und Paketen: Die im Ausschreiben vom 3. Juli 1819 ausdrücklich festgelegten Vorschriften für den Transport von Briefen und Paketen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden (Ausfertigung sechs Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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