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Wendel Rindschläger aus Wurmberg, abermals gef., weil er trotz seiner früheren Verschreibung ganz unchristlich Gott gelästert, sich von seiner Frau getrennt, schändlichen Umgang gehabt und sich auch sonst trotzig verhalten hatte, deshalb ohne weitere Rechtfertigung hoher Strafe verfallen, angeklagt und dazu verurteilt, daß ihm vom Nachrichter auf offenem Markt die Zunge mit einem Nagel auf einen Stotzen geschlagen und nach einer Viertelstunde einen Finger breit abgeschnitten werde, daß er sich sodann unverzüglich in den Wurmberger Zehnten begebe und zeitlebens dort bleibe, offene Zechen und heimliche Zusammenkünfte meide und keine Wehr mehr trage, gelobt eidlich, diese Artikel anzunehmen, sich wohl zu verhalten und den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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