Landgraf Ulrich von Leuchtenberg beurkundet einen schiedsrichterlichen Vergleich zwischen Abt Johannes von Waldsassen und Heinrich Lengenvelder wegen der von letzterem verursachten Schäden. Heinrich Lengenvelder verpflichtet sich dem Kloster Waldsassen zeitlebens Dienste zu leisten und verkauft ihm seine Erbgüter in Lengenvelt [Lengenfeld, Lkr. Tirschenreuth], die dem Landgrafen lehenbar sind. Da dieser aber wiederum Vasall des Klosters Reichenbach [Lkr. Cham] gewesen war, hat dessen Abt Friderich auf des A Bitten alles Eigentum und Lehenrecht auf Abt und Konvent zu Waldsassen übertragen. Der Landgraf bestätigt die Übertragung und verzichtet auf die Güter.

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Staatsarchiv Amberg