Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen belehnt die Brüder Hans Haubold und Otto Pflug auf Frauenhain, Söhne Otto Pflugs, mit Schloss, Vorwerk, Mühle und Dorf Frauenhain, der Ober- und Erbgerichtsbarkeit, Pfarrdiakonat, Schullehn und weiteren einzeln aufgeführten Besitzungen und Rechten.

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Sächsisches Staatsarchiv
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