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Erbregelung bezüglich eines Hauses in Kassel
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe K >> 1 Ka >> 1.4 Kassel, Stadt >> 1.4 5 1450-1499
1452 Juni 30
Ausfertigung, Pergament, Siegel (ab und verloren).
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henne Goppel bekundet, dass er zusammen mit seiner Ehefrau Ottilie bestimmt hatte, dass ihr Haus auf der oberen Fuldagasse in der Altstadt Kassel nach ihrem Tod auf seinen Sohn Johann, der mittlereile Priester ist, und seine Tochter Gertrud vererbt werden soll. Da mittlerweile sowohl Ottilie als auch Gertrud verstorben sind, setzt er neben seinem Sohn seine Tochter Konne als Erbin des Hauses ein.