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Verordnung betreffend das Ab- und Zuschreiben in den Grundbüchern der aus einer in die andere Verwaltung überwiesenen Domanial-Grundstücke (Ausfertigung drei Mal vorhanden, zwei Mal von Dieburg)
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Verordnung betreffend das Ab- und Zuschreiben in den Grundbüchern der aus einer in die andere Verwaltung überwiesenen Domanial-Grundstücke (Ausfertigung drei Mal vorhanden, zwei Mal von Dieburg)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Darmstadt, 1854 Januar 10
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