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Anweisung: Das bestehende freundnachbarliche Verhältnis zur Herzoglich Nassauischen Staatsbehörde soll durch das Schuldenwesen des verstorbenen Hofgerichts-Direktors [Friedrich Maximilian Freiherr] von Lersner nicht getrübt werden
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Anweisung: Das bestehende freundnachbarliche Verhältnis zur Herzoglich Nassauischen Staatsbehörde soll durch das Schuldenwesen des verstorbenen Hofgerichts-Direktors [Friedrich Maximilian Freiherr] von Lersner nicht getrübt werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.6 Zivil- und Erbrechtsangelegenheiten, Versteigerungen, Hypotheken
Gießen, 1815 Oktober 20
Sachakte
Vermerke: Deskriptoren: Lersner, Friedrich Maximilian von
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