Antonius von Rotenhan, Domprobst, Richard von Massbach, Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg bekennen Cunzen von Rosenberg zu Bartenstein und seinen Erben 2200 Gulden rhein. Landeswährung zu Franken schuldig zu sein, womit er die Gebrüder Hans und Philipp von Hirschonn für ihren Schaden abgefunden und verpfänden ihm deswegen ihren Wein- und Fruchtzehenden zu Creglingen.

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Staatsarchiv Nürnberg