Agnes von Hanau, Äbtissin, und der Konvent des Klosters Klarenthal bekunden, daß Sifrit von Lindau, Ritter, dem Kloster eine jährliche Gült von 9 Pfund Geldes, die jeweils am Martinstag fällig ist, als Seelgerede verschrieben hat; das Jahrgedächtnis soll ebenfalls am Martinstag oder in der folgenden Oktav begangen werden. Äbtissin und Konvent setzen dafür genannte Einkünfte ('uß unsern eygen zinsen') des Klosters zum Pfand.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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