Rutger v. d. Botzelaer und Hermann Wanthof bekunden den von ihnen mit Anderen im Jahr 1398 zwischen (dem nunmehrigen Herzog) Reinald von Jülich und Geldern an einer und den Grafen Adolf von Kleve und Dietrich von der Mark an anderer Seite bewerkstelligten Vertrag, welchem gemäß Ersterer, welcher in dem Streit vor Kleve gefangen genommen worden, rücksichtlich seiner Freilassung zur Zahlung einer beträchtlichen Geldsumme und außerdem verpflichtet worden, wenn er zum Besitz von Geldern gelange, auf Emmerich, so dem Grafen Adolf verpfändet ist, zu verzichten.