Anna Magdalena von Venningen geb. von Gemmingen, Ehefrau des speyrischen Hofmeisters und Rats Georg Christoph von Venningen, die Jungfrauen Maria, Anna Elisabeth, Agathe, Maria Jakobäa und Katharina von Gemmingen, Töchter des ¿Dietrich von und zu Gemmingen und seiner Ehefrau ¿Anna von Neipperg, sowie Johann, Wolf Dietrich, Eberhard und Philipp Ludwig von Gemmingen, Brüder, sowie Pleickard von Gemmingen, Jörg Wilhelm von Neipperg und Hans Jakob von Gemmingen als Vormünder der noch minderjährigen Ludwig und Christoph von Gemmingen teilen den Nachlaß ihrer Geschwister ¿Hans Pleickard, ¿Hans Friedrich und ¿Rosina von Gemmingen. Generell bleibt es bei der anläßlich der brüderlichen Teilung beschlossenen Abfindung der Schwestern mit [jeweils] 800 Gulden zur Hochzeit. Aus der Hinterlassenschaft Rosina von Gemmingens erhalten die noch unvermählten Schwestern bei ihrer Heirat zusätzlich je 130 Gulden 5 Batzen. Aus dem Nachlaß der Brüder Hans Pleickard und Hans Friedrich erhalten die Schwestern bei ihrer Verheiratung jeweils 200 Gulden in Silbermünzen, jedoch haben sie, falls künftig einer der derzeit lebenden Brüder stirbt, keine weiteren Ansprüche auf deren Hinterlassenschaft.
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Anna Magdalena von Venningen geb. von Gemmingen, Ehefrau des speyrischen Hofmeisters und Rats Georg Christoph von Venningen, die Jungfrauen Maria, Anna Elisabeth, Agathe, Maria Jakobäa und Katharina von Gemmingen, Töchter des ¿Dietrich von und zu Gemmingen und seiner Ehefrau ¿Anna von Neipperg, sowie Johann, Wolf Dietrich, Eberhard und Philipp Ludwig von Gemmingen, Brüder, sowie Pleickard von Gemmingen, Jörg Wilhelm von Neipperg und Hans Jakob von Gemmingen als Vormünder der noch minderjährigen Ludwig und Christoph von Gemmingen teilen den Nachlaß ihrer Geschwister ¿Hans Pleickard, ¿Hans Friedrich und ¿Rosina von Gemmingen. Generell bleibt es bei der anläßlich der brüderlichen Teilung beschlossenen Abfindung der Schwestern mit [jeweils] 800 Gulden zur Hochzeit. Aus der Hinterlassenschaft Rosina von Gemmingens erhalten die noch unvermählten Schwestern bei ihrer Heirat zusätzlich je 130 Gulden 5 Batzen. Aus dem Nachlaß der Brüder Hans Pleickard und Hans Friedrich erhalten die Schwestern bei ihrer Verheiratung jeweils 200 Gulden in Silbermünzen, jedoch haben sie, falls künftig einer der derzeit lebenden Brüder stirbt, keine weiteren Ansprüche auf deren Hinterlassenschaft.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen U 90
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Gemmingen Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen
Archiv der Freiherren von Gemmingen-Gemmingen >> Urkunden
1589 November 11 (11. November 1589)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Sinsheim
Aussteller: Geschwister von Gemmingen
Siegler: Johann, Wolf Dietrich, Eberhard und Philipp Ludwig von Gemmingen, Pleickard von Gemmingen, Jörg Wilhelm von Neipperg und Hans Jakob von Gemmingen sowie Georg Christoph von Venningen, Eberhard von und zu Neipperg und Reinhard von Neipperg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 10 Siegel aufgedrückt
Aussteller: Geschwister von Gemmingen
Siegler: Johann, Wolf Dietrich, Eberhard und Philipp Ludwig von Gemmingen, Pleickard von Gemmingen, Jörg Wilhelm von Neipperg und Hans Jakob von Gemmingen sowie Georg Christoph von Venningen, Eberhard von und zu Neipperg und Reinhard von Neipperg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 10 Siegel aufgedrückt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:15 MESZ