Wolf Brügel von Stuttgart, wegen schwerer Schlaghändel mit Jakob Buwendistel von Stuttgart vor dem Stadtgericht zu Stuttgart rechtlich beklagt, dazu verurteilt, vom Nachrichter mit Ruten bis vor das Donzdorfer Tor getrieben zu werden und anschließend außer Landes zu gehen, auf Fürbitte jedoch von der Auspeitschung befreit, verpflichtet sich eidlich zum unverzüglichen Verlassen des Landes in Richtung über den Rhein und schwört U.