Graf Ulrich von Württemberg entscheidet im Streit zwischen dem Kloster Kirchheim einerseits und Ritter Hans Thumb von Neuburg sowie den anderen Vogtherren zu Köngen andererseits wegen des Ewiggelds von 1 lb h aus Gütern zu Köngen, das die verstorbene Yme von Hohenheim dem Kloster verkauft hatte. Danach haben Hans Thumb und die anderen Vogtherren zu Köngen dem Kloster das Ewiggeld zu reichen, wie es ein darüber ergangenes Urteil von Hofmeister und Räten der Grafen Ludwig und Ulrich von Württemberg festgestellt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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