Kaiser Friedrich (III.) beurkundet, dass der Streit zwischen Graf Ulrich (V.) von Württemberg und Graf Ulrich dem Älteren von Helfenstein um die Herrschaft Wiesensteig durch das kaiserliche Kammergericht dahin entschieden worden ist, dass der Helfensteiner in zwei Drittel der Herrschaft Wiesensteig wieder eingesetzt werden solle.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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