Politische und dienstliche Nachlässe: Herbert Günther (Bestand)
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1309
Hessisches Hauptstaatsarchiv (Archivtektonik) >> Gliederung >> Bestände nichtstaatlicher Herkunft >> Familienarchive und Nachlässe >> Politische und dienstliche Nachlässe
1942-2013
Enthält: v.a. persönliche Dokumente, Korrespondenzen, Manuskripte, Druckschriften, Fotos
Bestandsgeschichte: abgegeben 2011 und 2012 in mehreren Ablieferungen durch Dr. Herbert Günther
Geschichte des Bestandsbildners: Der SPD-Politiker Herbert Günther wurde am 13. März 1929 in Bergshausen (heute Ortsteil der Gemeinde Fuldabrück) im Landkreis Kassel geboren. 1948 trat er in die IG-Metall ein, 1954 in die Sozialdemokratische Partei. Von 1949 bis 1952 studierte er in Marburg Rechtswissenschaften und promovierte 1957 zum Dr. jur. Zwischen 1952 und 1956 war Herbert Günther Gerichtsreferendar beim Landgericht in Kassel. Anschließend war er von 1957 bis 1959 als Dezernent beim Regierungspräsidium Kassel tätig. Während dieser Zeit wurde er für ein Jahr zum Landratsamt in Melsungen abgeordnet (1957 bis 1958). 1959 wurde er Referent im Sozialministerium in Wiesbaden, schlug dann aber die politische Laufbahn ein und wurde 1963 zum Landrat des Untertaunuskreises gewählt. Dieses Amt bekleidete er bis April 1972. Im September 1971 wurde der Nordhesse zum Landrat des Kreises Kassel gewählt. Durch die Gebietsreform entstand 1972 der neue Großkreis Kassel, in welchem der alte Kreis Kassel mit den Landkreisen Hofgeismar und Wolfhagen zusammengeschlossen wurde. Herbert Günther leitete als Landrat diesen Kreis bis zum Dezember 1974 und war im Jahr 1973 außerdem Präsident des Hessischen Landkreistages. Seit Dezember 1974 gehörte Günther als Justizminister und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund dem 3. Kabinett Osswald an. Auch unter Ministerpräsident Börner blieb er bis 1978, als die Koalition zwischen SPD und Grünen zerbrach, Justizminister. Im 2. Kabinett von Holger Börner war er außerdem von 1982 bis 1984 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Hessischen Innenministers beauftragt. Während der Regierungszeit des CDU-Ministerpräsidenten Walter Wallmann war Herbert Günther von 1987 bis 1991 Vizepräsident des Hessischen Landtags. Unter Ministerpräsident Eichel bekleidete er von 1991 bis 1994 das Amt des Innenministers und Ministers für Europaangelegenheiten. Aus gesundheitlichen Gründen schied Herbert Günther 1994 aus dem Kabinett aus. In ehrenamtlicher Tätigkeit leitete er anschließend bis zum Jahr 2006 als Präsident des Bundesverband Deutscher Naturparke und war anschließend dessen Ehrenpräsident. Herbert Günther verstarb am 11. August 2013 in Wiesbaden.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: Die Fotos und Fotoalben wurden im Archiv digitalisiert, die Originale zurückgegeben. Die Druckschriften wurden zum Teil in die Dienstbibliothek übernommen.
Bestandsgeschichte: abgegeben 2011 und 2012 in mehreren Ablieferungen durch Dr. Herbert Günther
Geschichte des Bestandsbildners: Der SPD-Politiker Herbert Günther wurde am 13. März 1929 in Bergshausen (heute Ortsteil der Gemeinde Fuldabrück) im Landkreis Kassel geboren. 1948 trat er in die IG-Metall ein, 1954 in die Sozialdemokratische Partei. Von 1949 bis 1952 studierte er in Marburg Rechtswissenschaften und promovierte 1957 zum Dr. jur. Zwischen 1952 und 1956 war Herbert Günther Gerichtsreferendar beim Landgericht in Kassel. Anschließend war er von 1957 bis 1959 als Dezernent beim Regierungspräsidium Kassel tätig. Während dieser Zeit wurde er für ein Jahr zum Landratsamt in Melsungen abgeordnet (1957 bis 1958). 1959 wurde er Referent im Sozialministerium in Wiesbaden, schlug dann aber die politische Laufbahn ein und wurde 1963 zum Landrat des Untertaunuskreises gewählt. Dieses Amt bekleidete er bis April 1972. Im September 1971 wurde der Nordhesse zum Landrat des Kreises Kassel gewählt. Durch die Gebietsreform entstand 1972 der neue Großkreis Kassel, in welchem der alte Kreis Kassel mit den Landkreisen Hofgeismar und Wolfhagen zusammengeschlossen wurde. Herbert Günther leitete als Landrat diesen Kreis bis zum Dezember 1974 und war im Jahr 1973 außerdem Präsident des Hessischen Landkreistages. Seit Dezember 1974 gehörte Günther als Justizminister und Bevollmächtigter des Landes Hessen beim Bund dem 3. Kabinett Osswald an. Auch unter Ministerpräsident Börner blieb er bis 1978, als die Koalition zwischen SPD und Grünen zerbrach, Justizminister. Im 2. Kabinett von Holger Börner war er außerdem von 1982 bis 1984 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Hessischen Innenministers beauftragt. Während der Regierungszeit des CDU-Ministerpräsidenten Walter Wallmann war Herbert Günther von 1987 bis 1991 Vizepräsident des Hessischen Landtags. Unter Ministerpräsident Eichel bekleidete er von 1991 bis 1994 das Amt des Innenministers und Ministers für Europaangelegenheiten. Aus gesundheitlichen Gründen schied Herbert Günther 1994 aus dem Kabinett aus. In ehrenamtlicher Tätigkeit leitete er anschließend bis zum Jahr 2006 als Präsident des Bundesverband Deutscher Naturparke und war anschließend dessen Ehrenpräsident. Herbert Günther verstarb am 11. August 2013 in Wiesbaden.
Findmittel: Online-Datenbank (Arcinsys)
Bearbeiter: Die Fotos und Fotoalben wurden im Archiv digitalisiert, die Originale zurückgegeben. Die Druckschriften wurden zum Teil in die Dienstbibliothek übernommen.
4 m Akten und Druckschriften, Fotos
Bestand
Korrespondierende Archivalien: Abt. 503 (Innenministerium), Abt. 505 (Justizministerium)
Literatur: Herbert Günther/Wilfried Schäfer: 'Ereignisse, Begegnungen, Episoden', Books on Demand, Norderstedt 2009; Wikipedia
Literatur: Herbert Günther/Wilfried Schäfer: 'Ereignisse, Begegnungen, Episoden', Books on Demand, Norderstedt 2009; Wikipedia
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 12:53 MESZ