Schuldbrief Johanns von Neuenhain
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Urk. 18, 404
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1370 Juli 21
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1370-1379
1370 Juli 21
Ausf. Perg. - Urspr. 4 Sg. abh.: 1. RundSg. Werners von Westerburg. 2. fehlt. 3. RundSg. Wigands von Gilsa. 4. RundSg. Bertolds von Borken, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.294 Nr.3-5
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno domini 1370 dominica ante Iacobi apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Neuenhain (Nuwinhen) bekundet für sich und seine Erben, daß er dem Abt von Cappel oder Herrn Gottfried, dessen Schwestersohn, für ein Pferd 11 lb.d. Hessischer W. (Hesscher guder wer) ohne 7 s.h. schuldig sei, die er ihnen ohne Widerspruch in der nächsten Quatember vor Weihnachten (in den heligin tagin fyrin, die nu allir nehist kummyn) zurückzahlen will. Zu Bürgen setzt er Werner von Westerburg (Westirborg), Gottfried von Schweinsberg (Swensberg), Wigand von Gilsa und Bertold von Borken. Stirbt einer von ihnen, soll er innerhalb von vierzehn Tagen einen anderen benennen. Tut er dies nicht, steht Cappel das Pfändungsrecht zu. Die Bürgen bestätigen die Bürgschaft gegenüber dem Stift.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Recognicio ober eilff phunt phenninge Hesscher wer scholt den von Cappell vor eyn pherd
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die vier Bürgen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann von Neuenhain (Nuwinhen) bekundet für sich und seine Erben, daß er dem Abt von Cappel oder Herrn Gottfried, dessen Schwestersohn, für ein Pferd 11 lb.d. Hessischer W. (Hesscher guder wer) ohne 7 s.h. schuldig sei, die er ihnen ohne Widerspruch in der nächsten Quatember vor Weihnachten (in den heligin tagin fyrin, die nu allir nehist kummyn) zurückzahlen will. Zu Bürgen setzt er Werner von Westerburg (Westirborg), Gottfried von Schweinsberg (Swensberg), Wigand von Gilsa und Bertold von Borken. Stirbt einer von ihnen, soll er innerhalb von vierzehn Tagen einen anderen benennen. Tut er dies nicht, steht Cappel das Pfändungsrecht zu. Die Bürgen bestätigen die Bürgschaft gegenüber dem Stift.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Um 1525) Recognicio ober eilff phunt phenninge Hesscher wer scholt den von Cappell vor eyn pherd
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die vier Bürgen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: ---
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: ---
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ