Zwischen Franz Konrad Hoffwardt von Kirchheim zu Münzesheim, Eberhard von und zu Gemmingen und Johann Pleickard Landschad von Steinach zu Gondelsheim als reichskammergerichtlich bestellten Vormündern der Brüder Friedrich und Reinhard von Gemmingen, Söhne des verstorbenen Pleickard, einerseits und Jakob von Gültlingen zu Deufringen, Obervogt zu Schorndorf, in Vertretung seiner Schwester Anna Maria von Gemmingen, geb. von Gültlingen, Witwe des Wolf Philipp von Gemmingen, andererseits wird eine Einigung getroffen wegen Anna Marias Ansprüchen auf die von Wolf Philipp hinterlassene Fahrhabe, die aufgrund des Testaments von Wolf Philipps erster verstorbener Frau Margarethe von Remchingen im Besitz der Brüder von Sternenfels ist. Anna Maria wird Schadloshaltung gegenüber Wolf Philipps Schuldgläubigern zugesichert.
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Zwischen Franz Konrad Hoffwardt von Kirchheim zu Münzesheim, Eberhard von und zu Gemmingen und Johann Pleickard Landschad von Steinach zu Gondelsheim als reichskammergerichtlich bestellten Vormündern der Brüder Friedrich und Reinhard von Gemmingen, Söhne des verstorbenen Pleickard, einerseits und Jakob von Gültlingen zu Deufringen, Obervogt zu Schorndorf, in Vertretung seiner Schwester Anna Maria von Gemmingen, geb. von Gültlingen, Witwe des Wolf Philipp von Gemmingen, andererseits wird eine Einigung getroffen wegen Anna Marias Ansprüchen auf die von Wolf Philipp hinterlassene Fahrhabe, die aufgrund des Testaments von Wolf Philipps erster verstorbener Frau Margarethe von Remchingen im Besitz der Brüder von Sternenfels ist. Anna Maria wird Schadloshaltung gegenüber Wolf Philipps Schuldgläubigern zugesichert.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 472
12/10/9
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 472
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 16. Jahrhundert >> Anderes >> 1571 bis 1599
1599 Juli 7 (uff Mitwoch, den Siben unnd zwainzigisten Monats tag Juny)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Textverlust durch Mäusefraß.
Ausstellungsort: Heilbronn
Siegler: Gideon von Ostheim, württembergischer Rat, Hofrichter, Amtsverweser und Obervogt zu Tübingen; Karl von Remchingen, Obervogt zu Marbach; Jakob von Gültlingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel in Holzkapseln anhängend
Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
Ausstellungsort: Heilbronn
Siegler: Gideon von Ostheim, württembergischer Rat, Hofrichter, Amtsverweser und Obervogt zu Tübingen; Karl von Remchingen, Obervogt zu Marbach; Jakob von Gültlingen
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel in Holzkapseln anhängend
Vermerke: Rückvermerk vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
Bemerkung zur Datierung: Originaldatierung im st. a., umgerechnet in den st. n.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:09 MESZ
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