Daniel von Mülheim (Moylenheym), Dietrich van dem Meynweighe, Rolf von Sechtem (Seychteym), Hermann Roitkanne, Johann Crainheym, Heinrich von Gielsdorf (Gylstorp) und Johann Wynmar und alle anderen Schöffen zu Bonn bekunden, dass vor dem Amtmann und ihnen im Gericht binnen den Dingbänken die Bonner Bürgerin Hilla, Witwe des Mitschöffen Gobel Roysgyns, geschworen hat, dass sie kein bewegliches Gut besitzt, um ihren und ihrer Kinder Lebensunterhalt zu bestreiten, ihre großen Schulden abzutragen und ihr Erbe zu bebauen und dass sie deswegen einen Teil ihres Erbes verkaufen muss. Die Schöffen urteilten, dass ihr dies erlaubt ist und dass ein Käufer nach Recht und Gewohnheit ihres Gerichts des betreffenden Gutes allzeit sicher sein soll. Also hat Hilla bekannt, dass sie an Walrave gen. Moynesiis und seine Ehefrau Hilla, Bürger zu Bonn, Hofstatt, Haus, Hof und Garten zu Bonn zwischen dem Haus des Priesters Johann Scheissbred und dem Kelterhaus Christian Kannengiessers zu erblichem Besitz verkauft hat. Von dieser Hofstatt zahlt man jährlich einen Erbgrundzins von 26 Schilling Kölner Pagaments an Gerard von Beyrensmytten und seine Ehefrau Bele von Schoynensteyne, Bürger zu Bonn, als Lehnherren; und Christian Alard, Bürger zu Bonn, zahlt wiederum 12 Pfennige Erbjahrzins in die Hofstatt wegen der Ausfahrt und wegen der benachbarten Scheuer, wie dies auch eine Schöffenurkunde enthält. Die Verkäuferin hat den Käufern über die Kaufsumme quittiert. Sie hat das Haus den Käufern mit Mund, Hand und Halm aufgetragen, und dies auch vor den Lehnherren, die fortan nur noch Walrave und Hilla als rechte Erben betrachten, die darüber frei verfügen können, vorbehaltlich des Rechts der Lehnherren. Die Verkäuferin hat unter ihrem Eid gelobt, dass sie, falls sie hernach Gut erlangt, das sie entbehren kann, anderes Erbe für ihr Kind damit erwirbt. Gobel Roysgins erste Ehefrau Bela hatte ihm das Haus zugebracht, und diese Bela hinterließ einen Sohn von Gobel namens Heinrich, und dieser Heinrich starb darauf, so dass Gobel der letzte Besitzer war und das Haus dann der Witwe Hilla und einem Sohn namens Christian hinterließ. - Die Schöffen kündigen ihr gemeines Siegel an. Gegeven 1385 des zweylfften daighs in dem Mercze Martius genant.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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