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Verordnung: Um die Verbesserung der Viehzucht, vor allen Dingen der Rinderzucht in Oberhessen zu erreichen, sollen in Zukunft von den Gemeinde Zuchtstiere angekauft werden. Eine ausführliche Abhandlung betreffend die Rinderzucht ist beigefügt (ein Überweisungsschreiben vom 3. November 1827 liegt bei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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