Kurfürst Karl Theodor belehnt Ferdinand Freiherrn von Bongard zu Paffendorf auf dessen wiederholtes Ansuchen mit der Halbscheid von Haus und Unterherrlichkeit zur Heyden samt Zubehör etc. Zeugen: die Hofräte Johann Peter Neesen und Hermahn Theobald von Meegen. Unterschrift: Graf von Schaesberg.