Lienhard Marr, Lienhard Stumpp und Peter Gannt, alle drei seßhaft zu Taurenberg [Gde. Oppenweiler-Reichenberg, Kr. Waiblingen], zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, weil sie Urban Wolf aus Fischbach [Gde. Großerlach, Kr. Waiblingen], Hans Steidlin und Endris Schwan geholfen hatten, Wildbret zu erlegen, jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., je 20 lb h Strafe zu bezahlen, und zwar mit Rücksicht auf ihre Armut jährlich auf Fastnacht dem Vogt zu Backnang 1 lb h, und mit ihrem Hab und Gut dafür zu haften, alles Waidwerk fortan zu meiden, auf den landesherrlichen Forst und das dortige Wild ein Augenmerk zu haben und alle Wildfrevler dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, geloben dies und schwören U.
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Lienhard Marr, Lienhard Stumpp und Peter Gannt, alle drei seßhaft zu Taurenberg [Gde. Oppenweiler-Reichenberg, Kr. Waiblingen], zu Stuttgart gef. und schwerer Strafe verfallen, weil sie Urban Wolf aus Fischbach [Gde. Großerlach, Kr. Waiblingen], Hans Steidlin und Endris Schwan geholfen hatten, Wildbret zu erlegen, jedoch auf ihre und ihrer Freundschaft Bitten begnadigt und mit der Auflage freigel., je 20 lb h Strafe zu bezahlen, und zwar mit Rücksicht auf ihre Armut jährlich auf Fastnacht dem Vogt zu Backnang 1 lb h, und mit ihrem Hab und Gut dafür zu haften, alles Waidwerk fortan zu meiden, auf den landesherrlichen Forst und das dortige Wild ein Augenmerk zu haben und alle Wildfrevler dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, geloben dies und schwören U.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5233
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 2. Stuttgarter Forst
1560 Februar 15
Pap.; 1 Pap.S.
Urkunden
Siegler: Bm. und Gericht zu Stuttgart mit dem gemeinen S. der Stadt
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 Pap. S.
Gannt, Peter
Marr, Lienhard
Schwan, Endris
Steidlin, Hans
Stumpp, Lienhard
Wolf, Urban
Fischbach : Großerlach WN
Oppenweiler WN
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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