Länderfinanzausgleich 1950, 1951
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NW 0367, 221
NW 0367 Finanzministerium
Finanzministerium >> 2. Gesetzgebung des Bundes und des Landes >> 2.3. Gesetze zum Finanzausgleich unter den Bundesländern
1950-1951
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Abfluss von Mitteln der Soforthilfe und der Arbeitslosenversicherung aus NW an die übrigen Länder des Bundesgebiets; "Hamburg im Schatten der Bundespolitik" (Druckschrift, Juli 1951); - (16. Januar bis März): Gegenüberstellung: Gesetzentwurf Finanzausgleich für das Rj. 1950 mit Beschlüssen des BT-Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen und solchen des BR-Finanzausschusses; - (1. bis 15. Januar ): Gesetzentwurf: Vorschläge zu dessen Änderung seitens der Länder; "Die Struktur der Arbeitslosigkeit" (Bundesministerium der Arbeit, Druckschrift, November 1950).
Finanzministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:22 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.2. Finanzministerium (Tektonik)
- 4.2.2.6. Finanzausgleich (Tektonik)
- FM Grundsatzfragen Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftspolitik NW 0367 (Bestand)
- 2. Gesetzgebung des Bundes und des Landes (Gliederung)
- 2.3. Gesetze zum Finanzausgleich unter den Bundesländern (Gliederung)