Vertrag mit den Gutsbesitzern Friedrich August Querfeld und der Ehefrau desselben, Johanne Wilhelmine Erdmuthe Querfeld, zu Seebenisch wegen Übernahme eines Kanons für die dem Grundstück derselben zuständige Realschankrecht; Leipzig und Seebenisch, am 25. November 1867, Gerichtsamt Markranstädt, am 23. März 1868.

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Sächsisches Staatsarchiv
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