Peter Hagenbach, seßhaft in Springen, schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung seines Leibherrn, des Abts Erhard [Fridang] von Weingarten wegen Ungehorsam ins Gefängnis gekommen war. Er wird sich am Kloster nicht rächen, künftig gehorsam und "unfluchtsam" sein, nicht den Schirm fremder Herren oder ein Bürgerrecht anstreben. Bei Zuwiderhandlung zahlt er 100 lb d. Für die "ungehöw", die er auf das Gut getan hat, wird er Schadenersatz leisten ("bessern und abtragen"). Nach Lichtmeß wird er das Gut in Springen räumen. Als Bürgen, denen er Schadloshaltung verspricht, stellt er seinen Bruder Konrad Hagenbach, seinen Stiefvater Hans Vetter, Eberlin Gruber und Klaus Koler von Blitzenreute.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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