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HENRICK von BOICHOLTE und PHILIPS v. d. HALLEN, Schöffen zu REES, bekunden, daß JOHANN MANNEN, ihr Mitschöffe, sich verpflichtet hat, jede Rechtsverkümmerung an einer Rente von 3 rhein. Gulden gegen DERICK ter KNUCKEN zu unterlassen. D. in crastino beate Cecilie virginis et martiris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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