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1.2.2.3. Landgerichte
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Als Nachfolgebehörden des aufgelösten Appellationsgerichts Paderborn 1879 die dem neugeschaffenen Oberlandesgericht Hamm zugeordneten Landgerichte Bielefeld (zuständig für die Amtsgerichte Bad Oeynhausen, Bielefeld, Bünde, Gütersloh, Halle, Herford, Lübbecke, Minden, Petershagen, Rahden, Rheda, Rietberg, Vlotho und Wiedenbrück) und Paderborn (zuständig für die Amtsgerichte Beverungen, Borgentreich, Brakel, Büren, Delbrück, Fürstenberg, Lichtenau, Nieheim, Paderborn, Salzkotten, Steinheim und Warburg) eingerichtet. Für das Fürstentum Lippe 1879 das dem Oberlandesgericht Celle zugeordnete Landgericht Detmold eingerichtet (zuständig für die Amtsgerichte Alverdissen, Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lemgo und Oerlinghausen); seit 1947 dem Oberlandesgericht Hamm zugeordnet. Die Entschädigungskammer des Landgerichts Detmold war für strittige Entschädigungsfälle nach dem BEG im ganzen Regierungsbezirk Detmold zuständig.